Besteuerung von Investitionen im Ausland
Welcher Staat bei Auslandsinvestitionen eines deutschen Steuerpflichtigen das Besteuerungsrecht hat, richtet sich nach dem entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen. Unterschiedliche Einkunftsquellen können unterschiedlich geregelt sein. Zur Vermeidung von Doppelbesteuerungseffekten durch das Ausland und das Inlnad sehen die Doppelbesteuerungsabkommen entweder die Freistellungsmethode (das im Ausland erzielte und versteuerte gewerbliche Einkommen wird nicht in die deutsche Einkommensberechnung einbezogen) oder die Anrechnungsmethode (die auf das gewerbliche Einkommen im Ausland gezahlte Steuer wird auf die für das Gesamteinkommen (Welteinkommen) in Deutschland zu zahlende Steuer angerechnet) vor.