Abwicklung
Die Abwicklung hat die Aufgabe, nach Auflösung einer Handelsgesellschaft die persönlichen und vermögensrechtlichen Bindungen der Gesellschafter zu lösen, um so die Vollbeendigung der Gesellschaft herbeizuführen. Diese Aufgabe wird häufig auch "die Versilberung" des Vermögens bezeichnet, da alle Vermögenswerte zu Geld zu machen sind und nach Tilgung aller Schulden die Differenz an die Gesellschafter auszuzahlen ist.