Gesellschaften
Zusammenschlüsse mehrerer Personen zur gemeinsamen gewerblichen Tätigkeit, zur Verwaltung eines gemeinschaftlichen Vermögens, zur gemeinschaftlichen Ausübung eines freien Berufes sind Gesellschaften (unter Einschluß auch der Genossenschaften). Sowohl Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften zählen dazu, denn die wesentlichen zu ergreifenden steuerlichen Maßnahmen betreffen die Gesellschaft als solche: gemeinsame Buchführung und Gewinnermittlung, gemeinsame Besteuerung der Umsätze und des Gewerbeertrags.